Stichtag 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2017 sind Schlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, dazu verpflichtet, die Befunddaten für alle Hähnchen und Puten aus Betrieben, die am QS-Prüfsystem teilnehmen, an die Befunddatenbank Geflügel zu melden. Für Schlachtbetriebe, die nur am QS-System und nicht an der Initiative Tierwohl teilnehmen, besteht die Meldeverpflichtung erst ab dem 1. Januar 2018. Zuvor haben diese Betriebe die Möglichkeit, die Befunddaten für Geflügelherden auf freiwilliger Basis zu melden.

 

Mit der verpflichtenden Meldung werden die für die Geflügelhalter wichtigen Informationen zu Fußballenveränderungen und den Verlusten während der Mast oder beim Transport in einer zentralen Datenbank erfasst. Diese Daten können bewertet und z. B. von Tierhaltern genutzt werden, um Veränderungen im zeitlichen Verlauf zu erkennen oder auch Vergleiche mit anderen Betrieben vorzunehmen.

 

Eine genaue Übersicht zu den Regelungen im Detail beinhaltet der ab dem 1. Juli 2017 gültige Leitfaden Befunddaten in der Geflügelschlachtung, der im Dokumentencenter der QS-Unternehmensseite angesehen und heruntergeladen werden kann. www.q-s.de

 

 

Foto: QS Qualität und Sicherheit

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