Insbesondere Maßnahmen zur verstärkten Überprüfung kritischer Bereiche sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsflusses, koordinierte Risikoberwertung und weitere Schritte gegen kriminelle Aktivitäten sind geeignete Konsequenzen aus den aktuellen Vorfällen. In diesem Zusammenhang erscheint auch die beabsichtigte Ausweitung der Meldepflichten auf europäischer Ebene erwägenswert.
Erst im September diesen Jahres sind im neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit unter Nennung von Produkt/ Herstellername deutlich erweitert worden; deshalb und angesichts zusätzlicher Informationsrechte der Verbraucher in Informationsfreiheitgesetzen besteht aus Sicht des BLL kein weiterer Handungsbedarf. Im Hinblick auf die beabsichtigte Prüfung einer Stufen übergreifenden Rückverfolgbarkeit sind mögliche Auswirkungen auf die Marktstrukturen, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, sorgfältig abzuwägen.