Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes ist eine betäubungslose Ferkelkastration nicht mehr möglich. Um auch weiterhin die hohen Qualitätsansprüche des Fleischerhandwerks an die Rohstoffversorgung gewährleisten zu können, werden vom Fleischerhandwerk die Alternativen der Ebermast, der Kastration unter Schmerzausschaltung und die sogenannte Immunokastration männlicher Ferkel intensiv diskutiert. Aufgrund der sogenannten Stinkerproblematik wird die Verarbeitung von Eberfleisch von den fleischerhandwerklichen Betrieben als kritisch angesehen und damit abgelehnt.
Um sich ausführlich über die Ebermast informieren zu können, besuchte der Fachbeirat Lebensmittelrecht unter der Leitung von Präsidialmitglied Konrad Ammon jun. und Dr. Wolfgang Lutz am 15. März 2017 das Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Schweinehaltung Schwarzenau in Bayern. Den Besuchern wurden verschiedene Versuche der Lehranstalt zur Jungerbermast, zur Kastration mit Betäubung und zur Immunokastration erläutert und entsprechende Ergebnisse präsentiert.
Eber-Risiko nicht abschätzbar
Die Mitglieder des Fachbeirats waren sich darüber einig, dass zur sachgerechten fachlichen Beurteilung von Eberfleisch unmittelbare Erkenntnisse unabdingbar sind. Jedoch sei das Risiko für den Verbraucher, Fleisch mit sensorischen Abweichungen bzw. Ebergeruch zu erwischen, und die damit einhergehenden Folgen nicht abzuschätzen.
Der Fachbeirat sprach sich dafür aus, an der Kastration mit Betäubung festzuhalten. Weitere Themen der Beiratssitzung waren die Bezeichnungen für vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte, das Leitbild Tierschutz, die Änderung der Ausbildungsverordnung hinsichtlich der Sachkunde „Schlachtung“ und die TA-Luft. www.fleischerhandwerk.de
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